Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: März 2025
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Franz Heindel, Josef-Frank-Straße 8, 86637 Wertingen (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern über die Erbringung von Handwerksleistungen im Bereich Bodenlegen (insbesondere Parkettverlegung) und Schreinerei.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Im Verhältnis zu Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB gelten die gesetzlichen Verbraucherschutzregelungen vorrangig vor diesen AGB, soweit sie zugunsten des Verbrauchers abweichen.
§ 2 Vertragsschluss und Angebote
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche oder mündliche Auftragserteilung und Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande.
(2) Kostenvoranschläge werden nach bestem Wissen erstellt. Stellt sich bei der Ausführung heraus, dass eine wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlags (mehr als 15 %) zu erwarten ist, wird der Auftraggeber unverzüglich informiert (§ 650c BGB).
(3) Pläne, Zeichnungen, Abbildungen und sonstige Unterlagen bleiben Eigentum des Auftragnehmers und dürfen ohne seine Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.
§ 3 Preise und Vergütung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit nichts anderes vereinbart.
(2) Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs nach Auftragserteilung berechtigen den Auftragnehmer zur entsprechenden Anpassung der Vergütung. Mehrleistungen werden gesondert in Rechnung gestellt.
(3) Reisekosten, Material- und Entsorgungskosten sind im Angebot ausgewiesen oder werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet, sofern nichts anderes vereinbart.
§ 4 Zahlungsbedingungen
(1) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen, sofern nicht schriftlich ein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen (§ 632a BGB).
(3) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 BGB) berechnet. Das Recht auf Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
(4) Der Auftraggeber kann gegenüber Forderungen des Auftragnehmers nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 5 Ausführung der Leistungen
(1) Ausführungsfristen und -termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Angaben zu Ausführungszeiten sind sonst unverbindliche Richtwerte.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Leistungserbringung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen (Zugänglichkeit der Räume, Strom- und Wasserversorgung, Freiräumen der Arbeitsflächen). Mehrkosten durch unzureichende Vorleistungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
(3) Bei Unterbrechung der Arbeiten durch Umstände, die der Auftraggeber zu vertreten hat, werden die Wartezeiten nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistungen an geeignete Subunternehmer zu vergeben, ohne dass dies die Gesamtverantwortung berührt.
§ 6 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung der Leistungen ist der Auftraggeber verpflichtet, die Abnahme innerhalb von 12 Werktagen durchzuführen (§ 640 BGB). Die Abnahme kann schriftlich oder durch schlüssiges Verhalten (z. B. Ingebrauchnahme) erfolgen.
(2) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; sie werden im Abnahmeprotokoll festgehalten.
(3) Mit der Abnahme geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Werks auf den Auftraggeber über.
§ 7 Gewährleistung und Mängelrechte
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Abnahme (§ 634a BGB).
(2) Mängelansprüche setzen voraus, dass der Auftraggeber festgestellte Mängel unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen nach Entdeckung, schriftlich anzeigt.
(3) Bei einem berechtigten Mangel hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuherstellung). Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu (Minderung, Rücktritt, Schadensersatz).
(4) Mängel, die auf natürlicher Abnutzung, unsachgemäßer Behandlung, mangelhafter Pflege oder auf Eingriffen Dritter beruhen, begründen keine Gewährleistungsansprüche.
(5) Natürliche Eigenschaften von Holz (Quellen, Schwinden, Farbveränderungen, Äste) stellen keine Mängel dar, soweit sie innerhalb der handwerksüblichen Toleranzen liegen.
§ 8 Haftungsbeschränkung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur in Höhe des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Haftungsregeln (z. B. Produkthaftungsgesetz) Anwendung finden.
§ 9 Eigentumsvorbehalt an Materialien
(1) Geliefertes Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
(2) Der Auftraggeber darf das Vorbehaltseigentum weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren.
§ 10 Kündigung
(1) Der Auftraggeber kann den Werkvertrag jederzeit kündigen (§ 648 BGB). In diesem Fall hat der Auftragnehmer Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen. In der Regel werden mindestens 5 % der nicht erbrachten Leistung in Abzug gebracht.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 11 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung und den Bestimmungen der DSGVO.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Im Verhältnis zu Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit der Verbraucher dadurch nicht des Schutzes der zwingenden Bestimmungen des Rechts seines gewöhnlichen Aufenthaltsstaates beraubt wird.
(2) Gerichtsstand für Kaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist Wertingen bzw. Augsburg.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.
(4) Hinweis zur Online-Streitbeilegung: Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.